Urteil - Kosmetikerinnen dürfen keine Faltenunterspritzungen durchführen!
Das OLG Karlsruhe hat aktuell mit Urteil vom 17.02.2012 entschieden, dass Kosmetikerinnen keine Faltenunterspritzungen durchführen dürfen - und hat damit die bisherige bekannte Rechtssprechung bestätigt! Hier sehen Sie das OLG Urtei »
Beispiel von misslungener Lippenvergrösserung durch Kosmetikerin: Artikel vom 21.08.2019 - hier klicken »